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Gottesdienstordnung
mit Corona - Einschränkungen
Ab dem 1. Dezember dürfen wieder Gottesdienste mit max. 50 Personen gefeiert werden. Voraussetzung ist, dass das bestehende Schutzkonzept strikt eingehalten wird: Abstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmenden, Obligatorium für Schutzmasken für alle Personen ab 12 Jahren, Contact-Tracing und Hygienemassnahmen.
Das Singen im Gottesdienst ist verboten. Das gilt für Chöre und auch für das gemeinsame Singen.
Gottesdienste:
Sonntag
in der Katharina Kirche 10.00 Uhr Hl. Messe max. 50 Personen
Werktage
in der Notre Dame des Marais
Donnerstag, Freitag, Samstag 08.00 Uhr Hl. Messe max. 10 Personen
Beerdigungen
In Absprache mit den kantonalen Gesundheitsbehörden ist es erlaubt, dass an der Feier einer Beerdigung maximal 50 Personen teilnehmen können. Die Teilnehmenden müssen zum engeren Kreis der Familie gehören, dazu zählen auch gute Freunde.
Während der Feier sind die Distanzregeln, die Hygienemassnahmen, die Maskenpflicht, die Möglichkeit des Contact Tracing und das Schutzkonzept der Kirchen zu beachten.
Vor und nach der Beerdigungsfeier gelten die Schutzmassnahmen, die der Staatsrat am 21. Oktober 2020 veröffentlicht hat.
D.h. private Versammlungen sind auf 10 Personen beschränkt